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US Postadresse für Inhaber von FAA Lizenzen Pflicht

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Die AOPA Germany teilt mit, daß Inhaber von FAA Pilotenlizenzen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine postalische Adresse in den USA angeben müssen. Bei Neuerwerb einer FAA Lizenz gilt dies bereits ab dem 6. Januar 2025. Details zur praktischen Umsetzung werden von der Behörde noch veröffentlicht.



Inhaber von FAA Piloten- und anderen Lizenzen müssen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine postalische Adresse in den USA angeben.

Erfüllt man diese Vorschrift nicht, dürfen die Rechte der Lizenz nach dem Stichtag nicht mehr genutzt werden. Diese neue Regelung gilt auch für Lizenzen, die auf Grundlage einer ausländischen Lizenz („Lizenzvalidierungen“) ausgestellt wurden. Betroffen sind auch Inhaber anderer FAA Lizenzen, z.B. Mechaniker.

Eine Lösung ist ein „US agent“, der Post der FAA an den Lizenzinhaber weiterleitet. Das kann ein US Bürger über 18 Jahre sein, der sich für diese Aufgabe bereit erklärt. Oder auch ein Dienstleister, der diesen Service anbietet, so zum Beispiel die Firma [QualitAir|https://www.qualit-air.com] .

Näheres dazu dann in Kürze.
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