Versorgung in Europa ist bis 2032 gesichert

Die Versorgung der Europäischen Allgemeinen Luftfahrt mit dem Treibstoff AVGAS 100LL scheint bis 2032 gesichert.
Die Rechtslage hat sich jetzt gefestigt, und zwar in unserem Sinne: Denn dem Antrag von Shell auf die weitere Herstellung von Avgas 100LL zunächst bis April 2032 wurde im sog. REACH-Komitee der EU mit 26 Stimmen bei nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimme zugestimmt. REACH steht für „European Regulation on Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”, das Komitee gehört zu der European Chemicals Agency (ECHA) mit Sitz in Helsinki.
Damit existiert jetzt für den Shell-Kraftstoff eine belastbare Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Treibstoffversorgung aller Flugzeuge, die auf ein hochoktaniges Avgas mit TEL angewiesen sind.
https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/108189/1/consult?lang=en
Die beiden anderen Antragsteller WARTER Fuels und TRAFIGURA (Puma Energy) befinden sich noch im Zulassungsverfahren. Deren Anträge wurden am 26. Juni ebenfalls vor dem REACH-Komitee präsentiert, jetzt wird in den nächsten Wochen darüber abgestimmt, genauso wie bei dem Antrag von Shell.
Trafigura: https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/107954/2/consult?lang=en
Warter: https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/107956/2/consult?lang=en
Dass in den nächsten Wochen über diese beiden sehr ähnlich strukturierten Anträge anders abgestimmt werden wird als über den von Shell, das ist nicht zu erwarten.
Unterstützt wurden die Antragsteller aus der Mineralölindustrie durch eine gemeinsame Aktion der Verbände Europe Air Sports, ERAC, GAMA und IAOPA-Europe. Über mehrere Jahre wurde eine Vielzahl von eng abgestimmten Stellungnahmen der Verbände bei den zuständigen Gremien der europäischen Verwaltung abgegeben, um den Prozess des Übergangs vom verbleiten zu einem unverbleiten Avgas mit akzeptablen Übergangsfristen zu ermöglichen. Besonders betont wurde hierbei, dass ein übereilter europäischer Alleingang bei der Abschaffung von verbleitem Flugkraftstoff nicht zielführend ist, dass die Umweltbelastungen durch die geringen Mengen von Blei im Avgas nicht zu einer Erhöhung der Messwerte an den Prüfstellen für Luftqualität führen, dass die europäische Vorgehensweise abgestimmt werden sollte mit der Einführung von bleifreiem Avgas 100 in den USA.
Dabei haben sich alle Verbände auch mit Meldungen an ihre Mitglieder zurückgehalten, um den Prozess nicht mit unnötiger Öffentlichkeit zu belasten und letztlich nicht durch aktivistische Interventionen zu gefährden.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass der weltweit einzige verbliebene Hersteller von TEL in Großbritannien weiterhin liefert und dass die Markteinführung von unverbleitem Avgas in den USA bald die noch benötigten Fortschritte macht, um einen störungsfreien Übergang zu erlauben. Dieser Übergang hat in der Automobilindustrie bereits ab den 1980er Jahren geklappt, er sollte 40 Jahre später auch in der General Aviation funktionieren.
Quelle: [AOPA Germany|https://aopa.de/]
Dreiblattprop von MT für Beech B23 und C23
Atting, August 2025 – Die MT-Propeller Entwicklung GmbH hat von der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eine Ergänzende Musterzulassung für den Einbau ihres Dreiblattpropellers mit der Bezeichnung MTV-18-B/183-59( ) in Flugzeuge vom Typ Beech B23 and C23 erhalten, soweit sie von Motoren des Herstellers Lycoming vom Typ O-360-A2G (B23) or O-360-A2G, -A4G, -A4J, -A4K (C23) angetrieben werden.
jetzt lesenGeplantes Sperrgebiet entlang der dänischen Grenze zu Deutschland
Die dänische Luftverkehrsbehörde (CAA) schlägt ein Sperrgebiet vor, das fast die gesamte dänische Landgrenze zu Deutschland betrifft. Ziel ist es, der Polizei die Grenzüberwachung per Drohne zu ermöglichen. Die Folgen sind jedoch erhebliche Betriebseinschränkungen auf zwei dänischen Flugplätzen und Probleme für den Sichtflugverkehr nach Dänemark.
jetzt lesenDreiblattprop von MT Propeller nun auch für Piper Pa-28-235/236
Atting, August 2025 – Die MT-Propeller Entwicklung GmbH hat von der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eine Ergänzende Musterzulassung für den Einbau ihres Dreiblattpropellers mit der Bezeichnung MTV-9-B/198-52 in Flugzeuge vom Typ Piper PA-28-235 und PA-28-236 erhalten, soweit sie von Motoren des Herstellers Lycoming vom Typ O-540-B1B5 oder O-540-B4B5 (PA-28-235) oder O-540-J3A5D (PA-28-236). angetrieben werden.
jetzt lesenWeitere News