Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Eintrittspreise für das United Kingdom

News

Mal eben nach England? Das war früher! Großbritannien schottet sich ab dem kommenden März noch weiter von seinen europäischen Nachbarn ab.

Ob neue oder alte Regierung ist egal, denn Xenophobie und Isolationismus treiben auch unter der Labour Regierung immer neue Blüten bei unseren westlichen Nachbarn. Ab dem kommenden Frühjahr 2025 verlangen die Briten außer dem für die Allgemeine Luftfahrt sowieso schon fälligen Sonderpassierschein namens “General Aviation Report“ (GAR) nun auch noch eine Zugangsberechtigung mit der Bezeichnung “Electronic Travel Authorization“ (ETA). Die zu bekommen dauert lange (laut IAOPA mindestens drei Tage) und sie kostet (laut IAOPA 10 Pfund Sterling, nach heutigem Wechselkurs also knapp 12 Euro). Geld zurück bei Nichtantritt der Reise ist nicht. Eine ETA ist Pflicht auch für Säuglinge und Kleinkinder.



Ab dem kommenden Frühjahr 2025 verlangen die Briten außer dem “General Aviation Report“ (GAR) nun auch noch eine Eintrittsgebühr für eine neue Zugangsberechtigung namens “Electronic Travel Authorization“ (ETA).

Ab dem 05. März 2025 dürfen Sie sich bewerben, ab dem 02. April 2025 müssen Sie dann mit ETA kommen, so Sie denn immer noch kommen wollen und Ihnen eine ETA erteilt wurde.

Bei der Bewerbung um die ETA müssen Sie sich zunächst maximal transparent machen. Sie brauchen:

- Ihren Pass. Das Original, keine Fotokopie

- Zugang zu Ihrem Email Account

- Eine Kreditkarte, eine Giro- oder Bankkarte, oder Apple Pay oder Google Pay

- Ein Foto des Bewerbers

Auf persönliche weitere Einzelheiten zu Ihren Reiseabsichten oder Ihrem genauen Bewegungsprofil verzichtet John Bull (zunächst).

Am schnellsten geht’s zur ETA per App. Die können Sie hier

https://apps.apple.com/us/app/uk-eta/id6444912481

oder hier

https://play.google.com/store/apps/details?id=uk.gov.HomeOffice.ho3

herunterladen.

Viel Spaß bei Ihrem nächsten Trip zur Insel!

Quelle: [IAOPA| https://www.iaopa.eu/contentServlet/iaopa-europe-enews-september-2024]
Weitere News aus dieser Kategorie

Dreiblattprop von MT für Beech B23 und C23

Atting, August 2025 – Die MT-Propeller Entwicklung GmbH hat von der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eine Ergänzende Musterzulassung für den Einbau ihres Dreiblattpropellers mit der Bezeichnung MTV-18-B/183-59( ) in Flugzeuge vom Typ Beech B23 and C23 erhalten, soweit sie von Motoren des Herstellers Lycoming vom Typ O-360-A2G (B23) or O-360-A2G, -A4G, -A4J, -A4K (C23) angetrieben werden.

jetzt lesen

Geplantes Sperrgebiet entlang der dänischen Grenze zu Deutschland

Die dänische Luftverkehrsbehörde (CAA) schlägt ein Sperrgebiet vor, das fast die gesamte dänische Landgrenze zu Deutschland betrifft. Ziel ist es, der Polizei die Grenzüberwachung per Drohne zu ermöglichen. Die Folgen sind jedoch erhebliche Betriebseinschränkungen auf zwei dänischen Flugplätzen und Probleme für den Sichtflugverkehr nach Dänemark.

jetzt lesen

Dreiblattprop von MT Propeller nun auch für Piper Pa-28-235/236

Atting, August 2025 – Die MT-Propeller Entwicklung GmbH hat von der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eine Ergänzende Musterzulassung für den Einbau ihres Dreiblattpropellers mit der Bezeichnung MTV-9-B/198-52 in Flugzeuge vom Typ Piper PA-28-235 und PA-28-236 erhalten, soweit sie von Motoren des Herstellers Lycoming vom Typ O-540-B1B5 oder O-540-B4B5 (PA-28-235) oder O-540-J3A5D (PA-28-236). angetrieben werden.

jetzt lesen

Weitere News