LAPL: Großbritannien wird zur “No Fly Zone“
Für Inhaber einer EASA LAPL (Light Aircraft Pilot Lincense) hat das besonders krasse Auswirkungen, denn für sie ist Fliegen in UK seit dem Brexit Geschichte. Dazu ist lesenswert die neueste Mitteilung der IAOPA, die Sie hier aufrufen können.
https://www.iaopa.eu/contentServlet/iaopa-europe-enews-october-2021
Aber auch das Fliegen mit anderen EASA Lizenzen, wie z.B. einem PPL-A, nach oder innerhalb von Großbritannien ist – gemessen an „alten Zeiten“ - unendlich kompliziert geworden. Es gilt, viele Regeln zu beachten, Formulare online auszufüllen und vorab abzuschicken und den Reisepass dabei zu haben (Perso genügt nicht mehr!). Das gilt insbesondere auch für Flüge zwischen Großbritannien und den Channel Islands, der Isle of Man, Irland, Nordirland sowie anderen Nicht-EU-Ländern (z.B. auch den Faröer Inseln und Island), sowie für Flüge zwischen dem „Rest“ von UK und Nordirland.
Mehr dazu auf der sehr gut gemachten Website von Philipp Tiemann
http://www.fliegen-in-uk.de/zoll.html
Die englische Luftfahrtbehörde CAA muß nun sehen, wie sie nach Jahrzehnten der engen Verzahnung mit dem übrigen Europa mit dem von Johnson und seinen “Brexiteers“ angerichteten Schlamassel klarkommt. Das ist nach eigener Aussage nicht immer einfach, denn auf ihrer Website warnt die Behörde schon ’mal vorsorglich, daß Inhalte, die man durch etwaige Links aus ihren Veröffentlichungen zu „altem“, sprich: EASA Recht erreicht, gar nicht mehr stimmen! Zitat CAA (Stand 26.10.2021): “Please note that EU law no longer applies to the UK, and links to any EU web pages will not be an accurate description of your obligations or rights under UK law.” Ja, also was gilt denn nun? Keiner weiß es, aber man bemüht sich so gut es geht.
Informationen zu Brexit auf der Webseite der CAA UK:
https://www.caa.co.uk/Our-work/About-us/UK-EU-transition/
Sicher ist indes: die Auswirkungen der von den Brexit Befürwortern gebetsmühlenhaft wiederholten Schlachtrufe von “Taking back control“ und eines “More Global Britain“ hatten sich viele sicher ganz anders vorgestellt.
EASA STC für MT’s Vierblattprop für Cessna 404/406
Atting, August 2025 – Die MT-Propeller Entwicklung GmbH hat von der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eine Ergänzende Musterzulassung für den Einbau ihres Vierblattpropellers mit der Bezeichnung MTV-16-1-E-C-F/CF225-37a in Flugzeuge vom Typ 404/406 Titan des US-Herstellers Cessna erhalten, soweit sie von Motoren des Typs Teledyne Continental GTSIO-520-M angetrieben werden.
jetzt lesenBristell B23-912iS von EASA zugelassen
Der schicke Zweisitzer Bristell B23-912iS aus tschechischer Fertigung wird in Deutschland vertrieben und betreut durch die BRISTELL Sales and Service GmbH. Das Flugzeug fällt dort unter die Echo-Klasse und ist nach der EASA Richtlinie CS23 mit einem maximalen Startgewicht (MTOW) von 750 kg zum Flugverkehr zugelassen.
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Atlas Air Service AG und FTI Engineering Network GmbH haben erneut ihre Innovationskraft unter Beweis gestellt: Gemeinsam entwickelten sie erfolgreich eine Ergänzende Musterzulassung (Supplemental Type Certificate, STC) für die Integration der Gogo Galileo HDX-Antenne und des AVANCE SCS Routers in einer Cessna Citation CJ1+.
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